Leistungsausschlüsse klipp und klar
Keine Leistungspflicht besteht für:
- die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden und bekannten Krankheiten, Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind.
- Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
- Zahnbehandlungen, die über die akute schmerzstillende Behandlung hinausgehen, sowie für prophylaktische Zahnbehandlung einschließlich Entfernung von Zahnbelägen, mit Ausnahme der unter Einschlüsse genannten Leistungen.
- Zahnersatz einschließlich Kronen, Inlays und Onlays, mit Ausnahme der unter Einschlüsse genannten Leistungen.
- Kieferorthopädie
- Hilfsmittel (z.B. Brillen, Einlagen, Bandagen, Bruchbänder), mit Ausnahme der unter Einschlüsse genannten Leistungen.
- bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehenden Schwangerschaften.
- Vorsorgeuntersuchungen (Check-ups) und Kontrolluntersuchungen, mit Ausnahme der unter Einschlüsse genannten Leistungen.
- Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung.
- Behandlungen wegen Akne und Haarausfall sowie für Maßnahmen zur Muttermal- und Warzenentfernung.
- Untersuchung und Behandlung wegen Fehlsichtigkeit inklusive Sehstärkenbestimmung.
- Aufwendungen für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.
- kosmetische Behandlungen.
- Behandlungen wegen einer HIV-Infektion.
- Bescheinigungen und Gutachten.
- Behandlung durch Gasteltern. Sachkosten werden erstattet.
- Kosten einer Doppelbehandlung aufgrund der gleichen Erkrankung.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


