Informationen für Gastwissenschaftler

Die Kombination von EDUCARE24 und unserer private Krankenvollversicherung Provisit Science ist die optimale Lösung für Ihren Deutschlandaufenthalt als Gastwissenschaftler.

Krankenversicherung

Wer in Deutschland arbeiten möchte, muss grundsätzlich krankenversichert sein. Damit Hochschulen Ihren Krankenversicherungsnachweis akzeptieren können, muss Ihr Krankenversicherungsschutz im Umfang dem einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung entsprechen.

Auch Ihre Familienmitglieder müssen für einen Aufenthalt in Deutschland entsprechend versichert sein. Wenn Sie aus einem Mitgliedsstaat der EU oder aus einem Staat, der ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat, kommen, gilt die Krankenversicherung Ihres Heimatlandes auch in Deutschland.

Visumspflicht und Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie als Gastwissenschaftler in Deutschland arbeiten möchten, kann es sein, dass Sie ein Visum benötigen. Sobald Sie die Zulassung einer deutschen Hochschule erhalten, können Sie ein Visum bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Auch die Seite des Auswärtigen Amtes bietet dazu mehr Informationen.

Wenn Sie mit einem Visum einreisen, benötigen Sie für einen längeren Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde Ihres deutschen Wohnortes.

Aufenthalt mit Familie

Möchten Sie Ihre Familie für die Zeit Ihres Aufenthaltes mit nach Deutschland nehmen, müssen Sie einige Vorschriften und Formalitäten beachten: Bei Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis dürfen Ehegatten und Kinder bis zum 16. Lebensjahr ohne Einschränkungen nachziehen.

Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur nachziehen, wenn sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer der Mitziehenden hängt von Ihrer Aufenthaltserlaubnis ab. Voraussetzung für das Nachziehen ist allerdings, dass Sie den Lebensunterhalt Ihrer Familie aus eigenen Mitteln bestreiten können und Ihnen ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht.

Wenn Ihre Familienmitglieder ebenfalls eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen möchten, benötigen sie je nach Herkunftsland eine Arbeitserlaubnis. Diese kann vor Abreise in einem Deutschen Konsulat beantragt werden.

EDUCARE24 & Provisit Science

Viele Gäste, die nach Deutschland kommen, reisen ein, bevor ihre Tätigkeit offiziell begonnen hat, beispielsweise zur Wohnungssuche oder für einen Sprachkurs. Mit EDUCARE24 sind Sie für die Zeit, in der Sie noch nicht offiziell Ihre Arbeitsstelle als Gastwissenschaftler angetreten haben, bestens abgesichert. Als Zusatz-Versicherung ist EDUCARE24 ebenfalls zu empfehlen, falls Sie während Ihrer Arbeit als Gastwissenschaftler über Ihre Heimatversicherung krankenversichert sind, denn diese deckt in der Regel u. a. keinen medizinischen Krankenrücktransport ab. Während Ihrer Beschäftigung als Gastwissenschaftler empfehlen wir Provisit Science, sofern Ihr Versicherungsstatus es Ihnen erlaubt, zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen zu können.

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