Leistungsausschlüsse klipp und klar

Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht für Schäden,

  • die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt wurden;
  • die die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht.

In der Krankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für:

  • bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden und deren Folgen sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn behandelt worden sind.
  • Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
  • Zahnbehandlungen, die über die akute schmerzstillende Behandlung hinausgehen, sowie für prophylaktische Zahnbehandlung einschließlich Entfernung von Zahnbelägen, mit Ausnahme der unter Leistungen im Detail genannten Leistungen.
  • Zahnersatz einschließlich Kronen, Inlays und Onlays, mit Ausnahme der unter Leistungen im Detail genannten Leistungen.
  • Kieferorthopädie.
  • Hilfsmittel (z. B. Brillen, Einlagen, Bandagen, Bruchbänder), mit Ausnahme der unter Leistungen im Detail genannten Leistungen.
  • bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende Schwangerschaften.
  • Vorsorgeuntersuchungen (Check-ups) und Kontrolluntersuchungen, mit Ausnahme der unter Leistungen im Detail genannten Leistungen.
  • Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung.
  • Behandlungen wegen Akne und Haarausfalls sowie für Maßnahmen zur Muttermal- und Warzenentfernung.
  • Untersuchung und Behandlung wegen Fehlsichtigkeit inklusive Sehstärkenbestimmung.
  • Aufwendungen für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.
  • kosmetische Behandlungen.
  • Behandlungen wegen einer HIV-Infektion.
  • Bescheinigungen und Gutachten.
  • Behandlung durch Gasteltern. Sachkosten werden erstattet.
  • Kosten einer Doppelbehandlung aufgrund der gleichen Erkrankung.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Leistungsausschlüsse der Privathaftpflichtversicherung:

  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
  • Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.

Leistungsausschlüsse der Reiseunfallversicherung:

  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
  • Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch vorhersehbare Kriegsereignisse verursacht sind.

Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den Unfall-Versicherungsbedingungen.

Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-986

E

Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr 

Telegram Messenger


provisit.com/de/ Reviews with ekomi.de