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Was tun im Krankheitsfall?

Als ausländischer Gast sind Sie im Rahmen einer Reisekrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen der Krankenversicherung sind auf die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen begrenzt.

Bitte beachten Sie die folgenden drei Verhaltensregeln für den Krankheitsfall:

  1. Gehen Sie erst zu Ihrem Hausarzt (Allgemeinarzt), bevor Sie einen Spezialisten aufsuchen.

  2. Geben Sie dem behandelnden Arzt vor Behandlungsbeginn unser Ärzte-Info-Ticket.

  3. Bestehen Sie bei umfangreichen Behandlungen auf einem Heil- und Kostenplan.

 

1. Hausarzt

Die Rolle des Hausarztes wird im heutigen Gesundheitswesen immer wichtiger. Er übernimmt im Krankheitsfall die Betreuung in Diagnostik und Therapie und koordiniert den weiteren Behandlungsbedarf. Dazu gehört auch, dass er im Einzelfall beurteilt, ob die Behandlung durch ihn selbst erfolgen kann oder ob es sinnvoll ist, fachärztlichen Rat hinzuzuziehen.

Durch die Koordinierung des Hausarztes können Therapien besser aufeinander abgestimmt sowie unnötige Doppeluntersuchungen und unverträgliche Therapieformen vermieden werden. Die medizinischen Leistungen werden besser verzahnt und Kosten reduziert. Diese Empfehlung gilt natürlich nicht für den notwendigen Besuch beim Frauen-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt.

 

2. Ärzte-Info-Ticket

Zusammen mit der Versicherungsbestätigung erhalten Sie das Ärzte-Info-Ticket, das Ihnen die Abwicklung im Krankheitsfall erleichtern soll. Bitte geben Sie dem Arzt vor Behandlungsbeginn diese wichtige Information. Ihr Arzt kann dem Ärzte-Info-Ticket den Abrechnungsmodus sowie wichtige Details zum Versicherungsumfang entnehmen.

 

3. Heil- und Kostenplan

Wir empfehlen, bei jeder aufwändigen Behandlung vorab einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Denn eine vorherige Rücksprache über vorgesehene Behandlungen mit uns gibt Ihnen und dem behandelnden Arzt Planungssicherheit und verhindert Missverständnisse. Ihr Arzt kann uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zufaxen. Die Bearbeitung der Heil- und Kostenpläne erfolgt innerhalb von einem Arbeitstag. Mit Eilvermerk versehene Heil- und Kostenpläne werden innerhalb von zwei Stunden geprüft.

In einigen Fällen muss vor Beginn der Heilbehandlung eine schriftliche Leistungszusage bei unserem Büro eingeholt werden, um die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 100 % erstattet zu bekommen. Hierzu ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes des behandelnden Arztes oder Zahnarztes erforderlich.

Einen Heil- und Kostenplan benötigen wir zum Beispiel vor einer so genannten bildgebenden radiologischen Diagnostik, wenn diese die konventionelle Röntgendiagnostik überschreitet (also zum Beispiel vor einer Computertomographie, einer Kernspintomograhie und so weiter). Einen Heil- und Kostenplan benötigen wir außerdem vor einer zahnärztlichen Behandlung, wenn mehr als zwei Zähne oder eine Parodontalerkrankung behandelt werden sollen und vor jeder zahnärztlichen Behandlung mit voraussichtlichen Kosten von mehr als 250 €.

Ohne unsere vorherige schriftliche Zusage aufgrund des Heil- und Kostenplanes ist die Erstattung auf 50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen beschränkt.

 

Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie unseren kostenlosen Service zur Prüfung der geplanten Behandlungen und bestehen Sie auf einem Heil- und Kostenplan. Damit gewinnen Sie Sicherheit über die zu erwartenden Kosten und können sich finanzielle Nachteile ersparen.

Für welche Behandlungen Sie einen Heil- und Kostenplan benötigen, erfahren Sie hier.

 

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