Informationen für ausländische Schüler/Sprachschüler, Kollegiaten und Praktikanten

An dieser Stelle haben wir Informationen zusammengestellt, die Sie als Schüler/Sprachschüler, Kollegiat oder Praktikant interessieren können.

Krankenversicherung

Wer Deutschland für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen besuchen möchte, muss grundsätzlich krankenversichert sein. Folgende Besonderheiten sind dabei zu beachten:

  • Vor der Ausreise benötigen Sie eine Versicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes für die Visaerteilung.
  • Ab Einreise bis zu Beginn des Fachstudiums benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Sie planen in einem Studienkolleg Deutsch zu lernen oder müssen vor dem Fachstudium einen Sprachkurs in Deutschland besuchen? In dieser Zeit gelten Sie nicht als Student, sondern als Sprachschüler.
  • Ab Beginn des Fachstudiums benötigen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung für Studenten.

EDUCARE24 erfüllt alle Anforderungen für die Visaerteilung und bietet den passenden Schutz für die Zeit vor dem Fachstudium in Deutschland.

Visumspflicht und Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie als internationaler Sprachschüler, Kollegiat oder Praktikant nach Deutschland einreisen möchten, kann es sein, dass Sie ein Visum benötigen. Die Visumspflicht hängt von Ihrem Herkunftsland und der beabsichtigten Dauer Ihres Aufenthaltes ab. Informieren Sie sich rechtzeitig über die notwendigen Unterlagen, damit Sie genügend Zeit haben, diese zusammenzustellen. Informationen zur Visumspflicht erhalten Sie bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Auch die Seite des Auswärtigen Amtes bietet dazu mehr Informationen.

Wenn Sie mit einem Visum einreisen, benötigen Sie für einen längeren Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde Ihres deutschen Wohnortes.

Finanzierungsnachweis

Zur Visabeantragung müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend Geld zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes zur Verfügung haben. Der Nachweis muss meist bereits bei der Beantragung eines Visums vorliegen, spätestens beim Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis. In der Regel wird ein Nachweis über knapp 10.000 Euro pro Jahr verlangt. Ist der Nachweis über die Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen nicht möglich, so kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung einer dritten Person nachgewiesen werden. Deutschland ist im europäischen Vergleich zwar nicht teuer, dennoch sollten Sie sich über die anfallenden Kosten informieren.

Während des Auslandsaufenthalts

Wenn Sie während Ihres Aufenthaltes zum Arzt müssen, unterstützen wir Sie gerne. Sie können bei uns anrufen und wir erklären, worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten. Natürlich können Sie alles auch unter Was tun im Schadensfall? nachlesen oder Sie nehmen sich die Übersicht Ablauf im Schadensfall zur Hand. Außerdem besteht für Urlaube mit einer Dauer von bis zu 6 Wochen Schutz für Unfälle und Notfallbehandlungen weltweit und in Ihrem Heimatland.

Aufnahme von Nebenjobs

Für die Versicherung EDUCARE24 ist es unerheblich, ob Sie neben Ihrem normalen Aufenthaltsgrund weitere Nebentätigkeiten ausüben. Wir empfehlen Ihnen allerdings mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, ob Sozialversicherungspflicht besteht.

Abschiebekostenversicherung

Bei einer behördlich angeordneten Abschiebung des Gastes übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 €, wenn die Ansprüche gegen den Einladenden geltend gemacht werden. Im Unterschied zu bisherigen Abschiebekostenversicherungen leistet diese Versicherung auch nach Ende der Versicherung, wenn der Gast entgegen aller Erwartungen die Bundesrepublik doch nicht verlassen hat.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Sie sollten Ihre Versicherungsbestätigung bewahren, weil Behörden in manchen Heimatländern einen Versicherungsnachweis für die Zeit im Ausland fordern.

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