Auf welche Aspekte einer Versicherung sollten Sie bei Ihrem Bildungsaufenthalt in Deutschland achten? Wir haben für Sie wichtige Punkte zusammengestellt, die für EDUCARE24 sprechen.
Manche Studentenversicherungen machen den Versicherungsschutz vom Studentenstatus abhängig und lehnen Erstattungen ab, wenn der Status - auch zeitweise - nicht erfüllt ist. EDUCARE24 steht allen ausländischen Gästen offen, die sich als Schüler/Sprachschüler, Studienbewerber, nicht eingeschriebene Studenten, Teilnehmer an Austauschprogrammen, Kollegiaten oder Praktikanten in Deutschland und Europa aufhalten - unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus.
Die Anforderungen an eine Versicherung für ausländische Gäste sind vielfältig. Regelungen des Europäischen Rates, der Freizügigkeitsverordnung/EG und des deutschen Aufenthaltsrechts müssen beachtet werden. Die Versicherungssumme der EDUCARE24 Krankenversicherung ist unbegrenzt und liegt damit über den geforderten 30.000 EUR.
Unter „Selbstbehalt“ versteht man eine Beteiligung an den Arztkosten. Ein „Selbstbehalt von 25 € je Versicherungsfall“ bedeutet beispielsweise, dass Sie bei jeder Erkrankung 25 € der Arztrechnung selbst bezahlen müssen. Bei EDUCARE24 gibt es in der Krankenversicherung keinen Selbstbehalt.
EDUCARE24 ist mehr als eine Reisekrankenversicherung. Sie erhalten neben einem umfassenden Auslandskrankenschutz auch eine Unfall-, Haftpflicht- und Abschiebekostenversicherung.
Sie können EDUCARE24 in wenigen Minuten über unseren sicheren Server abschließen. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie noch kein deutsches Bankkonto haben, können Sie die Versicherung EDUCARE24 trotzdem vor Ihrer Einreise abschließen. Nach Ihrer Einreise und Eröffnung des Kontos teilen Sie uns bitte Ihre Kontodaten mit, damit wir die Versicherung aktivieren und mit der monatlichen Abbuchung starten können.
Die Versicherung EDUCARE24 ist keine Alternative zur Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse, sondern eine Versicherung für all die Zeiträume, für die keine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse möglich ist. Für ausländische Studierende besteht in der Regel nur zu Beginn des Fachstudiums die Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern. Für die Zeit davor und für die meisten anderen Fälle empfiehlt sich der Abschluss von EDUCARE24 für lückenlosen Versicherungsschutz.
Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft und Geburt, wenn die Schwangerschaft nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist, sind im Versicherungsschutz von EDUCARE24 eingeschlossen.
Zusammen mit der Versicherungsbestätigung erhalten Sie das Ärzte-Info-Ticket. Wenn Sie dieses Ticket bei Ihrem Arzt- oder Krankenhausbesuch vorlegen, kann der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit uns abrechnen.
Kinder und Jugendliche können über EDUCARE24 versichert werden. Kinder unter 6 Jahren können über EDUCARE24 allerdings nur versichert werden, wenn auch die mitreisenden erziehungsberechtigten Personen über die gleiche Tarifvariante versichert sind.
Wir berechnen die Beiträge nach der Anzahl der angefangenen Monate. Reisen Sie früher zurück als erwartet, reicht ein Anruf oder eine E-Mail, um taggenau abzurechnen. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Versicherungszeitraum. Für die Erstattung fallen keine Verwaltungsgebühren an.
Für die Versicherung EDUCARE24 ist es unerheblich, ob Sie neben Ihrem normalen Aufenthaltsgrund weitere Nebentätigkeiten ausüben. Wir empfehlen Ihnen allerdings mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, ob Sozialversicherungspflicht besteht.
Während der Vertragsdauer gilt für einen nachweisbar maximal sechswöchigen Urlaub weltweiter Schutz, auch im Heimatland. Bei einem längeren Aufenthalt besteht Leistungspflicht nur für die ersten sechs Wochen. Als Nachweise gelten Flugscheine, Eisenbahnfahrkarten oder Stempel im Reisepass.
Bei EDUCARE24 haben Sie nur einen Ansprechpartner. Beratung, Vertragsbearbeitung, Zahlungsabwicklung und Schadensregulierung erfolgen durch Mitarbeiter unseres Hauses.
Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr