Informationen für Studienbewerber und nicht eingeschriebene Studenten

An dieser Stelle haben wir Informationen zusammengestellt, die Sie interessieren können.

Krankenversicherung gehört dazu

Wer in Deutschland studieren möchte, benötigt eine Krankenversicherung. Ohne Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden. Ein entsprechender Nachweis muss für die Einschreibung an einer deutschen Hochschule und für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung vorliegen. Kümmern Sie Sich deswegen bitte rechtzeitig vor Studienbeginn, am besten möglichst rasch nach der Ankunft in Deutschland, um Ihre Krankenversicherung.

In Deutschland gibt es für Studenten 2 Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung für immatrikulierte Studenten und die private Krankenversicherung für alle Arten von Studenten. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet gute Leistungen und der Beitrag ist für Studenten günstig. Jeder Student, der die Möglichkeit hat, in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden, sollte diese Möglichkeit nutzen. Eine private Krankenversicherung - wie beispielsweise EDUCARE24 - ist immer dann sinnvoll, wenn eine gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich ist.

Krankenversicherung für Studenten ohne vollständige Immatrikulation

Wer in Deutschland an einem Sprachkurs teilnimmt, eine Sommeruniversität oder ein Studienkolleg besucht, andere studienvorbereitende Kurse belegt, ein Praktikum absolviert oder einfach nur vor Beginn der Studienzeit einreist, ist in der Regel nicht voll immatrikuliert. Die Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse ist deswegen nicht möglich. In diesem Fall ist EDUCARE24 der passende Schutz.

Krankenversicherung während des Fachstudiums

Mit Beginn des Fachstudiums können und sollten Sie eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Bis zum 30. Lebensjahr besteht während des Fachstudiums grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Es gibt zwar eine Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen, davon können wir jedoch nur abraten. Wenn Sie bis zum Beginn des Fachstudiums mit EDUCARE24 versichert waren, helfen wir Ihnen gerne beim Wechsel in eine gesetzliche Kasse. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Beginn des Fachstudiums mit uns in Verbindung.

Studenten ab 30 Jahren können sich nicht in der gesetzlichen studentischen Krankenkasse versichern. Für Sie ist EDUCARE24 XL der richtige Versicherungstarif für den gesamten Studienaufenthalt.

Mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Sind Sie in Ihrem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so können Sie diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen und sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen. Klären Sie jedoch bereits im Heimatland, welche Unterlagen Sie dafür benötigen. Für Studierende ist dies in der Regel eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Hochschulzugangsberechtigung und Deutschkenntnisse

Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Besitzen Sie einen ausländischen Hochschulabschluss, können Sie in der Regel in Deutschland studieren. Die Anerkennung Ihres Abschlusses bzw. Ihrer Zugangsberechtigung ist allerdings von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Ob Ihr Schulabschluss in Deutschland anerkannt wird und Sie für eine deutsche Hochschule qualifiziert, kann die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beantworten.

Wenn Sie ein internationales Studium in Deutschland absolvieren möchten, müssen Sie für die Zulassung Ihre Deutschkenntnisse nachweisen.

Visumspflicht und Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie als internationaler Student nach Deutschland einreisen möchten, kann es sein, dass Sie ein Visum benötigen. Die Visumspflicht hängt von Ihrem Herkunftsland und der beabsichtigten Dauer Ihres Aufenthaltes ab. Informieren Sie sich rechtzeitig über die notwendigen Unterlagen, damit Sie genügend Zeit haben, diese zusammenzustellen. Informationen zur Visumspflicht erhalten Sie bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Auch die Seite des Auswärtigen Amtes bietet dazu mehr Informationen.

Wenn Sie mit einem Visum einreisen, benötigen Sie für einen längeren Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständig dafür ist die Ausländerbehörde Ihres deutschen Wohnortes.

Finanzierungsnachweis

Vor Beginn des Studiums müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend Geld zur Finanzierung Ihres Aufenthaltes zur Verfügung haben. Der Nachweis muss meist bereits bei der Beantragung eines Visums vorliegen, spätestens beim Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis. In der Regel wird ein Nachweis über knapp 10.000 Euro pro Jahr verlangt. Zur Finanzierung des Studiums können Ihre Eltern bürgen, jemand mit Wohnsitz in Deutschland kann eine Verpflichtungserklärung abgeben, der nachzuweisende Betrag wird auf ein Sperrkonto hinterlegt, Sie legen eine Bankbürgschaft vor oder sind in Besitz eines Stipendiums. Im europäischen Vergleich ist das Studieren in Deutschland zwar nicht teuer, dennoch sollten Sie sich über die anfallenden Kosten informieren.

Während der EDUCARE24-Versicherungszeit

Wenn Sie während Ihrer Versicherungszeit zum Arzt müssen, unterstützen wir Sie gerne. Sie können bei uns anrufen und wir erklären, worauf Sie beim Arztbesuch achten sollten. Natürlich können Sie alles auch unter Was tun im Schadensfall? nachlesen oder Sie nehmen sich die Übersicht Ablauf im Schadensfall zur Hand. Außerdem besteht für Urlaube mit einer Dauer von bis zu 6 Wochen Schutz für Unfälle und Notfallbehandlungen weltweit und in Ihrem Heimatland.

Aufnahme von Nebenjobs

Für die Versicherung EDUCARE24 ist es unerheblich, ob Sie neben Ihrem normalen Aufenthaltsgrund weitere Nebentätigkeiten ausüben. Wir empfehlen Ihnen allerdings mit Ihrem Arbeitgeber zu klären, ob Sozialversicherungspflicht besteht.

Abschiebekostenversicherung

Bei einer behördlich angeordneten Abschiebung des Gastes übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer Höhe von 4.000 €, wenn die Ansprüche gegen den Einladenden geltend gemacht werden. Im Unterschied zu bisherigen Abschiebekostenversicherungen leistet diese Versicherung auch nach Ende der Versicherung, wenn der Gast entgegen aller Erwartungen die Bundesrepublik doch nicht verlassen hat.

Nach dem Auslandsaufenthalt

Sie sollten Ihre Versicherungsbestätigung bewahren, weil Behörden in manchen Heimatländern einen Versicherungsnachweis für die Zeit im Ausland fordern.

Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-986

E

Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr 

Telegram Messenger


provisit.com/de/ Reviews with ekomi.de