Was tun im Krankheitsfall?

Als ausländischer Gast sind Sie im Rahmen einer Reisekrankenversicherung privat versichert. Die Leistungen der Krankenversicherung sind auf die akute Heilbehandlung neu aufgetretener Erkrankungen begrenzt. Ablauf im Schadensfall

Bitte beachten Sie die folgenden drei Verhaltensregeln für ambulante Behandlungen:

  1. Gehen Sie erst zu Ihrem Hausarzt (Allgemeinarzt), bevor Sie einen Spezialisten oder ein Krankenhaus aufsuchen.
  2. Geben Sie dem behandelnden Arzt vor Behandlungsbeginn unser Ärzte-Info-Ticket.
  3. Weisen Sie den Arzt darauf hin, dass einige Behandlungen zustimmungspflichtig sind und dass Sie für diese Behandlungen einen Heil- und Kostenplan benötigen.

1. Hausarzt aufsuchen

Der Hausarzt übernimmt im Krankheitsfall die Betreuung in Diagnostik und Therapie und koordiniert den weiteren Behandlungsbedarf. Dazu gehört auch, dass er im Einzelfall beurteilt, ob die Behandlung durch ihn selbst erfolgen kann oder ob es sinnvoll ist, fachärztlichen Rat hinzuzuziehen.
Durch die Koordinierung des Hausarztes können Therapien besser aufeinander abgestimmt sowie unnötige Doppeluntersuchungen und unverträgliche Therapieformen vermieden werden. Die medizinischen Leistungen werden besser verzahnt und Kosten reduziert. Diese Empfehlung gilt natürlich nicht für den notwendigen Besuch beim Frauen-, Augen-, Not- oder Bereitschaftsarzt.

2. Ärzte-Info-Ticket vorlegen

Zusammen mit der Versicherungsbestätigung haben Sie das Ärzte-Info-Ticket erhalten, das Ihnen die Abwicklung im Krankheitsfall erleichtern soll. Bitte geben Sie dem Arzt vor Behandlungsbeginn diese wichtige Information. Ihr Arzt kann dem Ärzte-Info-Ticket den Abrechnungsmodus sowie wichtige Details zum Versicherungsumfang entnehmen.
Das Ärzte-Info-Ticket können Sie sich hier ausdrucken:

Ärzte-Info-Ticket

3. Nach Heil- und Kostenplan fragen

In einigen Fällen muss vor Beginn der Heilbehandlung eine schriftliche Leistungszusage bei unserem Büro eingeholt werden, um die erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu 100 Prozent erstattet zu bekommen. Hierzu ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes des behandelnden Arztes oder Zahnarztes erforderlich.

Für welche Behandlungen Sie einen Heil- und Kostenplan benötigen, erfahren Sie hier.

Ihr Arzt kann uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan faxen. Die Bearbeitung der Heil- und Kostenpläne erfolgt innerhalb von einem Arbeitstag. Mit Eilvermerk versehene Heil- und Kostenpläne werden innerhalb von zwei Stunden geprüft.
Wir empfehlen, bei allen aufwändigen Behandlungen vorab einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Denn eine vorherige Rücksprache mit uns über vorgesehene Behandlungen gibt Ihnen und dem behandelnden Arzt Planungssicherheit und verhindert Missverständnisse.

4. Rechnung und Erstattung

Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt eine Rechnung. Aus dieser Rechnung müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Art der einzelnen ärztlichen Leistungen sowie die Behandlungskosten hervorgehen. Bitte reichen Sie die Rechnung bei uns ein. Hierfür nutzen Sie bitte dieses Online-Formular. Danach erfolgt die tarifliche Erstattung auf das von Ihnen angegebene Konto. Bei Krankheitsfällen wenden Sie sich bitte an:

DR-WALTER GmbH
Abteilung Leistung
Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Deutschland
E leistung@dr-walter.com

T +49 2247 9194-31
F +49 2247 9194-20

Sie sind unsicher, ob eine Erkrankung versichert ist?

Wenn Sie nicht wissen, ob die Behandlung Ihrer Erkrankung versichert ist, können Sie uns auch schon vor Behandlungsbeginn anrufen. Wir informieren Sie über den Leistungsumfang der Versicherung und sagen Ihnen, worauf Sie während der Behandlung achten sollten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Wünschen Sie Beratung?
Alle Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

T +49 2247 9194-986

E

Mo - Fr: 08:00 bis 18:00 Uhr 

Telegram Messenger


provisit.com/de/ Reviews with ekomi.de