Leistungsausschlüsse klipp und klar
Grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht für Schäden,
- die vorsätzlich durch die versicherte Person herbeigeführt wurden;
- die die versicherte Person durch oder während der vorsätzlichen Ausführung einer Straftat oder des
vorsätzlichen Versuchs einer Straftat verursacht.
In der Krankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für:
- bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende und bekannte Krankheiten, Beschwerden und deren Folgen
sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor
Versicherungsbeginn behandelt worden sind.
- Psychotherapie, Psychoanalyse und Hypnose.
- Zahnbehandlungen, die über die akute schmerzstillende Behandlung hinausgehen, sowie für prophylaktische
Zahnbehandlung einschließlich Entfernung von Zahnbelägen, mit Ausnahme der
unter Leistungen im Detail genannten
Leistungen.
- Zahnersatz einschließlich Kronen, Inlays und Onlays, mit Ausnahme der
unter Leistungen im Detail genannten
Leistungen.
- Kieferorthopädie.
- Hilfsmittel (z. B. Brillen, Einlagen, Bandagen, Bruchbänder), mit Ausnahme der
unter Leistungen im Detail genannten
Leistungen.
- bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende Schwangerschaften.
- Vorsorgeuntersuchungen (Check-ups) und Kontrolluntersuchungen, mit Ausnahme der
unter Leistungen im Detail genannten
Leistungen.
- Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung.
- Behandlungen wegen Akne und Haarausfalls sowie für Maßnahmen zur Muttermal- und Warzenentfernung.
- Untersuchung und Behandlung wegen Fehlsichtigkeit inklusive Sehstärkenbestimmung.
- Aufwendungen für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung.
- kosmetische Behandlungen.
- Bescheinigungen und Gutachten.
- Behandlung durch Gasteltern. Sachkosten werden erstattet.
- Kosten einer Doppelbehandlung aufgrund der gleichen Erkrankung.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschlüsse der Privathaftpflichtversicherung:
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
- Schäden aus Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den
Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.
Leistungsausschlüsse der Reiseunfallversicherung:
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen.
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch vorhersehbare Kriegsereignisse verursacht sind.
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte den
Unfall-Versicherungsbedingungen.