Leistungen im Detail
Auf dieser Seite haben wir für Sie die Leistungen von EDUCARE24 detailliert aufgeführt.
Leistungen der Krankenversicherung
Versicherungsschutz – bei medizinischer Notwendigkeit – besteht für:
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung. Für die Erstattung gelten die Gebührensätze innerhalb des unten beschriebenen Rahmens.
- Stationäre Heilbehandlung einschließlich Operationen im Umfang der allgemeinen
Krankenhausleistungen ohne Wahlleistungen. Aufwendungen für gesondert berechenbare Leistungen eines
Belegarztes sind
entsprechend ambulanter ärztlicher Leistungen innerhalb des unten
beschriebenen Rahmens erstattungsfähig.
- Medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen (Anschlussheilbehandlung).
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
- Ärztlich verordnete Heilmittel bis zu einer Höchstsumme von 250 € während der gesamten
Versicherungsdauer.
- Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die in Folge eines Unfalls notwendig werden und der ärztlichen
Behandlung der Unfallfolgen dienen.
- Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft und Geburt, wenn die Schwangerschaft nach Beginn
des
Versicherungsschutzes eingetreten ist.
- Behandlung von psychischen Erkrankungen (auch stationär) mit Ausnahme von Psychoanalyse, Psychotherapie
und Hypnose. Bei einer akut auftretenden geistigen oder seelischen Erkrankung sind auch für diese
Leistungen einmalig für die gesamte Versicherungsdauer Aufwendungen in Höhe von 500 € erstattungsfähig.
- Schmerzstillende Zahnbehandlung zur Beseitigung akuter Schmerzen. Für die Erstattung gelten die
Gebührensätze innerhalb des unten
beschriebenen Rahmens. Für die Tarifvariante EDUCARE24 S und M ist die Leistung im Zahnbereich während der
gesamten Versicherungsdauer auf 500 € begrenzt.
- Die einfache Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes bis zu einem Rechnungsbetrag von
200 € (Tarife L und XL).
- Unfallbedingten Zahnersatz bis zu 2.000 € (Tarife L und XL).
- Den medizinisch notwendigen Transport zur stationären Behandlung und zum Notarzt.
- Den medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland, wenn nach Art
und
Schwere
der Erkrankung die Dauer der stationären Behandlung 14 Tage übersteigen würde.
- Überführungskosten eines Verstorbenen in die Heimat oder Bestattungskosten in Deutschland bis zu
30.000 €.
- Nur Tarif XL: Vorsorgeuntersuchungen (beispielsweise beim Zahnarzt und Frauenarzt)
im Rahmen gesetzlicher Programme sowie Gesundheits- und Kinderuntersuchungen im Rahmen gesetzlicher Programme,
Schutzimpfungen (z. B. Tetanus).
Die Gesamtleistung ist auf insgesamt 500 € je Versicherungsjahr begrenzt.
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ärztliche und zahnärztliche Abrechnungssätze
Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlungen sind jeweils bis zu den folgenden Sätzen der
jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der jeweils gültigen amtlichen
deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattungsfähig:
- Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlungen sind erstattungsfähig
bis zum 2,3-fachen Satz der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ) – bei Leistungen nach den Abschnitten A, E oder O
der GOÄ bis zum 1,8-fachen Satz, bei Leistungen nach dem Abschnitt M und nach
Nummer 437 der GOÄ bis zum 1,15-fachen Satz – und bis zum 2,3-fachen Satz der
jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Wichtige Hinweise zu TBC-Erkrankungen von ausländischen Gästen!
Tuberkulose-Erkrankungen haben in den letzten Jahren gerade in den ehemaligen Ostblockstaaten stark
zugenommen.
Bitte achten Sie im Interesse aller darauf, dass Sie sich unmittelbar vor
der
Einreise einem aktuellen Test (Röntgenbild oder Intrakutantest nach Mendel-Mantoux) unterziehen. Dieser
Test,
der
nicht älter als drei Monate sein sollte, schützt Sie vor dem gesundheitlichen Risiko einer mitgebrachten
TBC-Erkrankung.
Neben dem gesundheitlichen Risiko gehen Sie ohne Test auch ein hohes finanzielles Risiko ein. Denn eine
mitgebrachte TBC-Erkrankung ist – wie alle mitgebrachten Erkrankungen – vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
Leistungen nach vorheriger Vereinbarung bzw. Zustimmung
In einigen Fällen ist ein Heil- und Kostenplan erforderlich, um die erstattungsfähigen Behandlungskosten
bis zu 100 Prozent erstattet zu bekommen. In den folgenden Fällen bestehen wir auf einem Heil- und
Kostenplan vor Behandlungsbeginn:
Im ambulanten Bereich bei:
- nicht konventioneller Röntgendiagnostik (z. B. Computertomographie, Kernspintomographie und
Szintigraphie sowie Magen- und Darmspiegelungen),
- Allergietests.
Im Zahnbereich bei:
- Behandlung von mehr als zwei Zähnen während des Versicherungszeitraumes,
- Parodontalerkrankungen,
- Behandlungen, deren Rechnungsbetrag erwartungsgemäß höher als 250 € sein wird.
Ohne unsere schriftliche Zusage zum Heil- und Kostenplan beschränkt sich die Erstattung dieser o. g.
Leistungen auf 50 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
Leistungen der Haftpflichtversicherung
In den Tarifvarianten EDUCARE24 M, L und XL ist eine vollwertige Privathaftpflichtversicherung für die
versicherte Person integriert. Neben Personen- und Sachschäden sind auch Mietsachschäden versichert.
Mietsachschäden sind Schäden, die an einer angemieteten Wohnung verursacht werden. Dieser Schutz wird
heutzutage von immer mehr Vermietern gefordert.
Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung tritt nur dann ein, wenn für die versicherte Person kein
anderweitiger bzw. kein ausreichender anderer Versicherungsschutz besteht (Subsidiärdeckung).
Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, sind nicht versichert. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden.
Versicherungssummen Haftpflichtversicherung
EDUCARE24
S(Small)
M(Medium)
L(Large)
XL(Extra large)
-
1.000.000 €
1.000.000 €
1.000.000 €
-
1.000.000 €
1.000.000 €
1.000.000 €
-
100.000 €
100.000 €
100.000 €
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den
Haftpflicht-Versicherungsbedingungen.
Leistungen der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung von EDUCARE24 umfasst folgenden Versicherungsschutz:
Versicherungssummen Unfallversicherung
EDUCARE24
S(Small)
M(Medium)
L(Large)
XL(Extra large)
-
5.000 €
5.000 €
5.000 €
-
105.000 €
105.000 €
105.000 €
-
30.000 €
30.000 €
30.000 €
-
3.000 €
3.000 €
3.000 €
-
3.000 €
3.000 €
3.000 €
Die genauen Leistungen und Leistungsausschlüsse entnehmen Sie bitte den
Unfall-Versicherungsbedingungen.
Leistungen
der Abschiebekostenversicherung
Bei einer behördlich angeordneten Abschiebung des Gastes übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten
bis zu einer Höhe von 4.000 €, wenn die Ansprüche gegen den Einladenden geltend gemacht werden.
Die Abschiebekostenversicherung leistet auch nach Ende der Versicherung, wenn der Gast entgegen aller
Erwartungen die Bundesrepublik Deutschland doch nicht verlassen hat.